Präsidium
Geführt wird der Verband durch ein Präsidium aus Unternehmern:
Gerhard Zäh
Präsident
c/o Zäh Gartengestaltung
GmbH & Co. KG
Fürnheim 52
91717 Wassertrüdingen
Karl Artinger
Vizepräsident und Schatzmeister
c/o Artinger GmbH & Co. KG
Mangoldinger Straße 1
93083 Obertraubling-Niedertraubling
Wolfgang Endlich
Vizepräsident
c/o Endlich Garten- und Landschaftsbau GmbH
Römersiedlung 1
85653 Aying
Dietmar Lindner
Vizepräsident
c/o Garten Lindner GmbH
Garten- und Landschaftsbau
Mainau C 3
97199 Ochsenfurt
Josef Bullinger
Mitglied des Präsidiums
c/o Bullinger GmbH & Co. KG
Gartengestaltung
Pfalzstraße 3 a
86609 Donauwörth
Hanka Dolze
Mitglied des Präsidiums
c/o Dolze GmbH Garten- und Landschaftsbau
Baumpflege
Königin-Bild-Straße 1 a
89331 Burgau-Limbach
Pia Präger
Mitglied des Präsidiums
c/o Pia Präger Gartengestaltung
Am Schmittebach 13
Eglofstal
88260 Argenbühl
Christoph Dahners
kooptiertes Mitglied des Präsidiums
c/o John GmbH
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Kaiweg 1
96103 Hallstadt
Markus Högl
kooptiertes Mitglied des Präsidiums
c/o Högl Garten GmbH
Eichenweg 3
84186 Vilsheim-Münchsdorf
Armin Knauer
kooptiertes Mitglied des Präsidiums
c/o Knauer GmbH
Garten- und Landschaftsbau
Weingartner Straße 7
91785 Pleinfeld-Mischelbach
Aufgaben des Präsidiums
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung oder den Regionalgruppen vorbehalten sind, insbesondere:
- Durchführung aller Maßnahmen im Sinne einer für zweckmäßig erachteten, zeitgerechten Verbandsarbeit
- Regelung von wirtschaftlichen, fachlichen, betrieblichen und sozialpolitischen Fragen
- Anstellung eines Geschäftsführers
- Aufgabenstellung und Überwachung der Geschäftsführung
- Verwaltung des Verbandsvermögens
- Bestellung von Ausschüssen und deren Vorsitzenden
- Mitarbeit und Vertretung des Verbandes in anderen Verbänden, in Körperschaften und Arbeitsgremien
- zweimal pro Jahr Beratung über Verbandsarbeit gemeinsam mit den Regionalvorsitzenden sowie den Beauftragten des Verbandes (erweiterte Präsidiumssitzung).
- Die Mitglieder des Präsidiums sind verpflichtet, über interne Beratungen nach außen hin Stillschweigen zu wahren. Die Mitglieder des Präsidiums sind ehrenamtlich für den Verband tätig.