Präqualifikation

Das Vergaberecht verlangt bei öffentlichen Aufträgen eine Vielzahl von Nachweisen und Dokumenten, mit denen Unternehmen für jeden einzelnen Auftrag gemäß § 6 VOB/A ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit dokumentieren müssen.

Seit Anfang 2006 können Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ihre Eignung mit einer Eintragung in das online verfügbare amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen beim „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ nachweisen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene werden präqualifizierte Bauunternehmen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben häufig bevorzugt beteiligt (z. B. BMVBS-Erlass vom 17.01.2008 Link).

Die Präqualifikation muss bei einer Präqualifizierungsstelle (Link) beantragt werden.

Weitere Informationen zu dem Präqualifizierungsverfahren finden Sie bei der Zertifizierung Bau GmbH (Link) und dem „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Link).