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Aktuelle Nachrichten

01.03.2012 - Mitgliederversammlung VGL Bayern am 01.03.2012 im NCC West

Donnerstag, den 1. März 2012 findet unsere Mitgliederversammlung im NürnbergConvention Center NCC West, Raum Paris statt. Die Einladung haben wir Ihnen am 07.02.2012 per Post zugesandt. Das Präsidium und die Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle freuen sich auf Ihr Kommen.

06.02.2012 - Neuanlage von bereits bestehenden Gärten ist steuerlich absetzbar!

Mit Urteil vom 13.07.2011, Az. VI R 61/10 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Absatz 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses zu gewähren ist. Es ist dabei ohne Belang, ob der bereits vorhandene Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Die Entscheidung haben wir beigefügt (Anlage 1). Damit kann auch weiterhin der zweifache Steuerbonus für die Pflege des Gartens gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG bis maximal 4.000 Euro (20 Prozent von maximal 20.000 Euro) und für die Modernisierung, Umgestaltung oder Neuanlage von vorhandenen Gärten gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG von maximal 1.200 Euro (20 Prozent von 6.000 Euro) in Anspruch genommen werden.

06.02.2012 - Achtung! 100 Kilometerregelung für GaLaBau nun endgültig vom Tisch.

Der Länderausschuss für Arbeits- und Sicherheitstechnik (LASI) hat mit Absprache der zuständigen Personen der Bundesländer festgelegt, welche Betriebe die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Nr. 2 (100 Kilometer - landwirtschaftliche Regel) der Fahrpersonalverordnung anwenden dürfen. Betriebe dürfen nur noch Fahrzeuge in dieser Ausnahme einsetzen, die im Rahmen der eigenen unter-nehmerischen Tätigkeit im Sinne der landwirtschaftlichen Urproduktion verwenden. Das Fahren darf in dieser Ausnahme am Arbeitstag nicht die Haupttätigkeit sein. Der Landschaftsgärtner darf somit nur noch die Handwerkerregelung (50 Kilometerradius für Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Anhänger ab 3,51 t bis max. 7,5 t) anwenden.

17.01.2012 - Neuer Gelbdruck der FLL "ZTV-Wegebau"

Der Gelbdruck "ZTV-Wegebau - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs" ergänzt die ATV DIN 18318, die sehr stark auf Flächen mit Verkehrsbelastung zugeschnitten ist. Die "ZTV Wegebau" gilt für Flächenbefestigungen mit Pflastersteinen und Platten in ungebundener, gebundener, teilgebundener, versickerungsfähiger und begrünbarer Bauweise. Die Einspruchsphase läuft vom 09.01.2012 - 09.04.2012. Weitere Informationen und die Kontaktdaten zur Anforderung des Gelbdrucks finden Sie auf der FLL Homepage.  weitere Infos

17.01.2012 - Neuer Gelbdruck der FLL "Übergangsbereich Freifläche-Gebäude"

Der neue Gelbdruck "Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden" betrifft eine besondere Gefahr des Garten- und Landschaftsbaus. Fehler beim Fassadenanschluss können große Probleme nach sich ziehen, deshalb werden in der neuen FLL-Empfehlung technische Ausführungen zu vielen gebräuchlichen Varianten gemacht. Die Einspruchs-phase läuft vom 1.01.2012 - 16.04.2012. Weitere Informationen und die Kontaktdaten zur Anforderung des Gelbdrucks finden Sie auf der FLL Homepage.  weitere Infos

17.01.2012 - Neue Vergaberichtlinien in Sicht!

Die Europäische Kommission hat mittlerweile neue und überarbeitete Vergaberichtlinien vorgestellt. Diese Überarbeitung ist Teil eines Gesamtpakets, mit welchem die öffentliche Auftragsvergabe in der Europäischen Union tief greifend modernisiert werden soll. In der Pressemitteilung der EU-Kommission heißt es: "Angesichts der aktuellen Haushaltszwänge ist eine wirksame öffentliche Auftragsvergabe für alle Mitgliedstaaten in der Tat eine Priorität geworden. Deshalb ist es erforderlich, über ein flexibles und benutzerfreundliches Instrumentarium zu verfügen, das den Behörden und Lieferanten in Europa eine transparente und wettbewerblich organisierte Auftragsvergabe so leicht wie möglich macht, um Beschaffungen zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis ("value for money") zu tätigen". Folgende Ziele werden von der Kommission verfolgt: 1. Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergaberegeln und des Vergabeverfahren. 2. Förderung des Zugangs von "Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU)" zu öffentlichen Aufträgen. 3. Einbeziehung von sozialen und Umweltkriterien zur besseren qualitativen Verwendung der öffentlichen Auftragsvergabe. Diese Ziele sollen den europäischen Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe vervollständigen. Die überarbeiteten Richtlinien der EU-Kommission werden nun dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt, um ein Legislativverfahren im Hinblick auf ihre Annahme zu eröffnen. Dies soll noch vor Ende 2012 im Rahmen der Binnenmarktakte erfolgen.

17.01.2012 - Die VOB 2012 kommt!

Am 02.12.2011 wurde der 2. und 3. Abschnitt der VOB/A im Bundesanzeiger (182a) veröffentlicht. Der 2. Abschnitt regelt die Vergabe von Aufträgen, deren Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Mit dem 3. Abschnitt der VOB/A wird zukünftig die Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen von Verteidigung und Sicherheit umgesetzt. Für den Großteil der Vergaben, die nach dem 1. Abschnitt der VOB Teil A erfolgen, ergeben sich mit der Neufassung keine Änderungen. Auch der 2. Abschnitt weist keine materiellen Änderungen auf. Einzig und allein eine sprachliche Überarbeitung hat stattgefunden. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich mit der nächsten Änderung der Vergabeverordnung in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich im Mai 2012 der Fall sein.

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